Schwyzer Regierungsrat im Dilemma

Geschrieben am 06.10.2010 in Allgemein

Das Schweizer Fernsehen hat in „Schweiz Aktuell“ über die geplanten Seeauffüllungen in Nuolen berichtet. Die Uferüberbauung am Nuoler Ufer wird national zum Thema. Nächste Woche ist der Schwyzer Regierungsrat im Dilemma: Er muss Gesetzesbrüche bewilligen, oder der Kanton wird allenfalls schadenersatzpflichtig.

Der Bericht des Schweizer Fernsehens zeigt, dass die Uferüberbauung „Nuolen See“ auch national immer mehr Aufmerksamkeit erregt. Der vom Kanton für das  Kiesunternehmen Kibag vor Jahren eingezonte See in den Nuoler Buchten schafft den Politikern immer mehr Probleme. Die Kibag will 25’000 m2 See aufschütten, um entlang dem Obersee 65 Häuser zu bauen. Das ist in der Schweiz gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz von Gewässern verboten. Die Buchten gehören zwar der Kibag, doch sie sind schon 80 Jahre See und in allen Karten und im Grundbuch so aufgeführt. Und Seen dürfen auch dann nicht aufgeschüttet werden, wenn sie Privaten gehören.

Fernsehen zeigt Schilfgürtel

Die Bilder auf „Schweiz Aktuell“ des Schweizer Fernsehens haben auch gezeigt, wie natürlich die Uferlandschaft ist, die die Kibag überbauen will. Grosse, zusammenhängende Seeufer-Bewachsungen und Schilfgürtel würden zerstört werden. Dies ist gemäss Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz verboten und wird bei Zuwiderhandeln sogar mit Gefängnis bestraft.

Im Fernsehen erklärte der Kibag-Vertreter Guido Ernst, die Schilfzuschüttungen und Seeauffüllungen seien deshalb möglich, weil die Kibag an anderer Stelle im Obersee Schilf anbauen werde. Dazu nimmt der Rechtsvertreter der Uferschutzorganisation Ripa Inculta und von Nuolen natürlich!, Peter Sträuli, Stellung. Er erklärt, dass im Gewässerschutz kein Tauschhandel möglich sei. Wäre solches möglich, so könnte in der Schweiz jede Gemeinde See aufschütten, darauf Wohnbauten errichten und dafür anderswo Schilf anpflanzen. Sträuli sagt, dass es wohl jedem einleuchte, dass sowas nicht gehe.

Regierungsrat für Kibag und gegen Gesetz?

Letzte Woche hat das Bundesgericht die Kiesabbauverlängerung für Wangen und Tuggen abgesegnet. Somit kann der Kanton Schwyz nun über den von der Kibag eingereichten Gestaltungsplan „Nuolen See“ befinden. Will der Regierungsrat die Uferüberbauung nun bewilligen, muss er also zu einem Gestaltungsplan Ja sagen, der gegen das  Gewässerschutzgesetz sowie gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz verstösst.

Regierung im selbstgemachten Dilemma

Das Dilemma der Schwyzer Regierung wird noch grösser dadurch, weil sie vor Jahren zur Einzonung von See in Nuolen Ja gesagt hat. Lehnt sie jetzt den von der Kibag eingereichten Gestaltungsplan ab, weil See nicht bebaut werden darf – auch in Schwyz nicht – so riskiert sie, dass die Kibag auf den Kanton losgeht. Gut möglich also, dass der Kanton Schwyz dereinst von der Kibag auf Schadenersatz eingeklagt wird. Rechtlich dürfen aber trotzdem keine national gültigen Gesetze übergangen werden, nur weil der Kanton früher Fehler gemacht hat.

Doppeltes Problem Kiesverladehafen

Der Kanton und der für die Bewilligung zuständige Regierungsrat Kurt Zibung stehen noch vor einem weiteren Problem: Um die Dörfer am Obersee vor den Millionen von Kubikmetern zu transportierenden Kieses zu verschonen, müssen gemäss Kiesabbauvertrag 60 % des ausgebeuteten Kieses auf dem Seeweg abtransportiert werden. Würde nun die Überbauung Nuolen See bewilligt, müsste folglich der jetzige Kiesverladehafen abgebrochen werden, weil dort private Villen entstehen. Die Kibag will jedoch noch Jahrzehnte Kies abbauen. Und dafür bräuchte sie dann einen neuen Kiesverladehafen. Dafür sieht sie drei Standorte im offenen Obersee vor, was rechtlich unmöglich ist. Also bleibt der Kibag nur, den heutigen Verladehafen zu belassen. In diesem Fall aber könnte die Überbauung Nuolen See aus Lärmschutzgründen wiederum nicht realisiert werden.

Zibung muss antworten können

Es wird also interessant sein, ob die Schwyzer Regierung den Gestaltungsplan für die 600 Meter lange Überbauung bewilligt, ohne in der zentralen Frage des Kiesverladehafens klare Antworten für die Bevölkerung bereit zu haben.

Gespannt darf man auch auf die Aussage der Regierung zum veralteten, über 10 jährigen Umweltschutzbericht von Nuolen See sein. Darin werden wesentliche Schilfbestände verschwiegen, die die Kibag zuschütten will.

Ebenso wird sich der Regierungsrat dazu äussern müssen, ob Schwyz es zulassen will, dass in seinem Kanton verbotenerweise See aufgefüllt wird, um darauf private Villen zu bauen.