Regierungsrat geht bei Uferüberbauung Nuolen über die Bücher

Geschrieben am 26.01.2011 in Allgemein

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz räumt rechtliche Unklarheiten bei der Uferüberbauung Nuolen See ein. Er teilt mit: «Der Entscheid ist vorläufig ausstehend».

Der für Baubewilligungen zuständige Schwyzer Regierungsrat Kurt Zibung sagte gegenüber der Lokalzeitung March-Anzeiger, «der Entscheid für Nuolen See ist vorläufig ausstehend. Denn es gibt Fragen, die erst  geklärt werden müssen. Die Regierung hat einige Zusatzabklärungen in Auftrag gegeben».

Die IG «Nuolen natürlich!» und «ripa inculta!» haben in der Vergangenheit immer wieder auf die Missstände bei der Rechtsgrundlage für das Kibag-Projekt Nuolen See aufmerksam gemacht. Zur Aussage der Regierungsrates sagt Gregor Ruoss von «ripa inculta!»: «Der Regierungsrat hat gegenüber dem Schweizer Fernsehen schon auf den 12. Oktober letzten Jahres eine Regierungserklärung zum Gestaltungsplan versprochen. Wie es nun aber scheint, beansprucht das alles viel mehr Zeit. Das deutet darauf hin, dass die rechtlichen Probleme dieser Riesenüberbauung grundlegend geklärt werden. Das nehmen wir mit grosser Freude zur Kenntnis.»

Grundlegende Klärung Seeaufschüttung

Eine der ganz grossen Fragen in der rechtlichen Abklärung des Regierungsrates von Schwyz sind die 25′000m2 See, die aufge­schüttet würden, um Bauland zu gewinnen. Nach dem Bundesgesetz für Gewässerschutz (GSchG), Art. 39 ist «Das Einbringen fester Stoffe in Seen» ausdrücklich  verboten. Dazu gibt es für private Bauten keine Ausnahmen. Die Uferschutzorganisation «ripa inculta!» erklärt dazu, dass die Gemeinde Wangen die Umzonung von See in Bauland allein schon aufgrund dieser rechtlich unabdingbaren Tatsache gar nie hätte vors Volk bringen dürfen, da diese gegen höheres Recht verstösst. Spätestens der Kanton hätte diese Gesetzeskonflikte feststellen müssen.

150-Millionen-Haftung für den Kanton

Ein ganz grosses Problem dürfte dem Kanton bei den rechtlichen Klärungen auch der von der Kibag eingereichte Gestaltungsplan sein. Denn wenn in einer Gemeinde auf Ersuchen einer privaten Firma Bauland eingezont wird, heisst das nicht, dass gebaut werden kann. Bewilligt nun aber der Regierungsrat einen Gestaltungsplan, bewilligt er konkret Bauten. Muss er das später aufgrund eines höheren Gerichtsentscheides zurücknehmen, wird er allenfalls gegenüber der Kibag entschädigungspflichtig. Und das für den Kanton Schwyz in einer wohl noch nie dagewesenen Dimension. Der Wert von 50’000 m2 Land, auf dem ein kantonal bewilligtes Projekt besteht, dürfte in Ausserschwyz direkt am See gut und gerne 150 Millionen Franken sein. Eine Problematik, die den Regierungsrat wohl auch beschäftigen dürfte.

Rechtsprobleme in Serie

Die rechtlichen Abklärungen werden auch weitere Bereiche betreffen: So würden in Nuolen mehrere Schilf- und zusammenhängende Uferbewachsungen vernichtet werden, was gemäss Bundesgesetz neben Bussen sogar mit Gefängnis bestraft wird.

Rechtlich ist die Situation auch beim heutigen Kies-Verladehafen unklar. Würde die Kibag das Projekt realisieren können, könnten die Millionen von Kubikmetern Kies aus den Gruben von Nuolen/Tuggen nicht mehr auf dem See abtransportiert werden. Damit würde der Kiesabbauvertrag zwischen den Gemeinden Wangen, Tuggen und der Kibag nicht mehr eingehalten werden. Der bewilligte Kiesabbau in Tuggen müsste dann gestoppt werden.

Eine grosse Rechtsfrage stellt auch der heute in seiner Basis schon über zehn Jahre alte Umweltverträglichkeits-Bericht der Überbauungen in Nuolen dar. Die Untersuchungen über die Natur sind längst überholt. Die Kibag, der Kanton und die Gemeinde haben sich bislang gewehrt, den Bericht zu aktualisieren.

Auch ist unklar, ob die von der Kibag versprochene Badi für die Gemeinde Wangen aus Umweltschutzgründen, sicherheitstechnisch und finanziell realisierbar ist. Die Gemeinde hat dazu erstaunlicherweise noch nie ein realisierbares Projekt vorgelegt. Der Kanton hat bezüglich der 600-Meter-Uferüberbauung wahrlich viel Rechtliches zu klären.