Bundesgericht stoppt uferlosen Villenwahnsinn am Zürichsee
Das Bundesgericht stützt den Entscheid vom Schwyzer Verwaltungsgericht und erteilt dem Projekt „Nuolen See“ eine klare Absage. Weder hätten die Behörden die vorgesehenen Schüttungen, noch die Überbauungen auf planerischer Ebene bewilligen dürfen. Das Bundesgericht hält sodann fest, dass die vorliegende Planung nicht bundesrechtskonform sei. Kompletten Beitrag lesen